ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN |
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Die nachfolgenden allgemeinen Bedingungen der Firma
digital systems Peter Hettich sind integrierter Bestandteil aller Lieferungen
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1.
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Umfang und Gültigkeit: |
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2.
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Lieferung: |
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2.1
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Die Lieferung erfolgt ab Werk auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, es sei denn, daß der Auftraggeber einen gesondert verrechneten Transport- und Versicherungskostenbeitrag zur Lieferung frei Haus bezahlt. |
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2.2
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Teillieferungen sind möglich. |
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2.3
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Beanstandungen aus Transportschäden hat der Auftraggeber sofort nach Empfang der Ware beim Transportunternehmen und digital systems schriftlich vorzubringen. |
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2.4
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Aufbewahrungsmaßnahmen, die aus Gründen notwendig werden, die beim Auftraggeber liegen, gehen zu Lasten des Auftraggebers und gelten als Ablieferung. |
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2.5
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Zahlungen mit schuldbefreiender Wirkung haben ausschließlich auf dem auf der Rechnung angeführten Konto von digital systems zu erfolgen. |
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3.
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Preise: |
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3.1
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Sofern nicht näher bestimmt, gelten die Preise für die unverpackte und unversicherte Ware ab Lager zuzüglich der Versandkosten. |
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3.2
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digital systems ist berechtigt, die Preise der am Tage der Lieferung gültigen Händlerpreisliste der dem Auftrag entsprechenden Händlerpreiskategorie zu verrechnen. Erhöht sich der Fakturenpreis gegenüber dem Vertragspreis um mehr als 7%, so hat der Auftraggeber das Recht, vom Auftrag ohne gegenseitige Schadenersatzforderung zurückzutreten. digital systems ist von der Lieferverpflichtung entbunden, wenn digital systems vom(n) Vorlieferant(en) nicht rechtzeitig und nicht in der richtigen Qualität und sonstigen Spezifikationen beliefert worden ist, wenn Veränderungen in den behördlich geschaffenen Importkonditionen eintreten, bei erheblichen Änderungen des Wechselkurses, Eingriffen von höherer Gewalt, Arbeitskonflikte und anderen von digital systems unabwendbaren Hindernissen sowie sonstigen wesentlichen Veränderungen der Geschäftsgrundlagen, die von digital systems nicht zu verantworten sind. In diesen Fällen hat digital systems das Recht, die vereinbarte Liefermenge zu kürzen, ohne daß ein Recht auf Nachlieferung besteht. |
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3.3
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digital systems ist bestrebt, die vereinbarten Liefertermine möglichst genau einzuhalten. Wird der angegebene Liefertermin um mehr als 20 Werktage überschritten, ist der Auftraggeber berechtigt, nach Setzen einer weiteren, min. 30-tägigen Nachfrist mittels eingeschriebenen Briefes für nicht in Sonderanfertigung für den Auftraggeber befindliche Ware bzw. noch nicht in Lieferung befindliche Ware vom Vertrag zurückzutreten. In allen Fällen ist digital systems nur zur zinsenfreien Rückerstattung empfangener Anzahlungen verpflichtet, darüberhinausgehende Ansprüche des Auftraggebers, aus welchem Titel auch immer, sind ausgeschlossen. |
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4.
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Zahlung: |
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4.1
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Bei Aufträgen, die mehrere Einheiten umfassen, ist digital systems berechtigt, nach Lieferung jeder einzelnen Einheit oder Leistung, Rechnung zu legen. |
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4.2
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Die Lieferungen erfolgen grundsätzlich per Nachnahme. |
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4.3
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Schecks und Wechsel werden nicht akzeptiert. |
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4.4
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Bei Zahlungsverzug gehen die dadurch entstandenen Kosten, insbesondere Mahn- und Inkassospesen, die Kosten für das Inkassobüro und Rechtsvertretungskosten, zu Lasten des Auftraggebers. |
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5.
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Eigentumsrecht: |
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5.1
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Die gelieferte Software bleibt bis zur restlosen Bezahlung (einschließlich Zinsen und Mahnspesen) uneingeschränktes Eigentum von digital systems. Der Auftraggeber hat in dieser Zeit für die ordnungsgemäße Instandhaltung auf seine Kosten zu sorgen. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen vor restloser Bezahlung gelten als ausgeschlossen. |
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5.2
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Kommt der Auftraggeber seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag nicht ordnungsgemäß nach, so ist digital systems jederzeit berechtigt, sein Eigentum auf Kosten des Auftraggebers zurückzuholen. Der Auftraggeber ist zur Herausgabe verpflichtet und gestattet digital systems das Betreten des Ortes, an dem sich die Ware von digital systems befindet. |
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5.3
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Bei Weiterveräußerung vor kompletter Bezahlung tritt der Auftraggeber bereits heute digital systems die entsprechende Kaufpreisforderung ab. |
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5.4
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Von allen Vollstreckungsmaßnahmen und sonstigen Eingriffen in die Ware, die den Besitz des Auftraggebers an den unter Eigentumsvor-ehalt gelieferten Ware von digital systems betreffen, hat der Auftraggeber digital systems sofort zu unterrichten. Die Kosten etwaiger Interventionen von digital systems gegenüber Vollstreckungsgläubigern gehen zu Lasten des Auftraggebers. |
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6.
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Garantie: |
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Ein Besitzwechsel schließt Garantie-ansprüche aus. |
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7.
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Gewährleistung und Haftung: |
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7.1
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Mängel wegen der Beschaffenheit einer Lieferung sind in Fällen gesetzlich vereinbarter Gewährleistung unverzüglich nach Empfang der Ware schriftlich digital systems mitzuteilen, das beinhaltet auch, daß der Auftragnehmer verpflichtet ist, die Ware unverzüglich nach Erhalt zu prüfen. Wurde nicht spätestens am 8. Tag nach Empfang der Ware Mängelrüge erhoben, so ist die Ware jedenfalls als mangelfrei anzusehen. Weitergehende Gewährleistungs- oder Ersatzansprüche welcher Art immer sind ausgeschlossen. Insbesondere ist der Käufer nicht berechtigt Mängelbehebungen oder Preisminderungen zu verlangen. Bei handelsüblich zu einem bestimmten Prozentsatz schadhaften Lieferungen durch den Vorlieferanten von digital systems sind im handelsüblichen Prozentsatz Gewährleistungsansprü-che durch den Auftraggeber ausgeschlossen. |
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7.2
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Gewährleistungsansprüche für bereits verarbeitete oder geöffnete Ware sind in jedem Fall ausgeschlossen. |
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7.3
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digital systems leistet keine Gewähr für die Brauchbarkeit der Ware zu einem bestimmten Zweck. Dies gilt auch dann, wenn ein bestimmter Ratschlag über die Warenverwendung erteilt wurde. |
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7.4
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digital systems übernimmt keine wie immer geartete Haftung bzw. Schadensvergütung für Schäden, Kapital- und Zinsverluste, die durch Maschinenfehler und/oder Störungen, Lieferzeitüberschreitungen, sowie durch Lieferzeit bei Ersatzteilen entstehen. Eine Haftung für Folgeschäden ist in jedem Fall ausgeschlossen. |
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7.5
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Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden sind, soweit nach dem Produkthaftungsgesetz zulässig und möglich, ausgeschlossen. Dies gilt auch für Schäden, die durch den Verlust von Daten entstehen. Alle Verbraucher sind zur regelmäßigen Datensicherung anzuhalten. digital systems behält sich das Recht vor, bei Einsatz der gelieferten Ware in Bereichen, die im Schadensfall besonders hohe Ersatzforderungen erwarten lassen, die Haftung für Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz gesondert auszuschließen. |
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7.6
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Rücksendung beanstandeter Ware bedarf des ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Einverständisses von digital systems und erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. |
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8.
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Schlußbestimmungen: Soweit nicht anders vereinbart, gelten die zwischen Vollkaufleuten zur Anwendung kommenden gesetzlichen Bestimmungen. Für eventuelle Streitigkeiten gilt österreichisches Recht. Die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes für Salzburg wird vereinbart, Erfüllungsort ist Salzburg. Für den Verkauf an Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gelten die vorstehenden Bestimmungen nur insoweit, als das Konsumentenschutzgesetz nicht zwingend andere Bestimmungen vorsieht. |